Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts

Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts

Häufig stellt sich nach einem Verkehrsunfall die Frage, ob eine Reparatur noch lohnend ist, oder ein Totalschaden vorliegt. Zur Prüfung der Höhe des Rest- und Wiederbeschaffungswert wird ein unabhängiger Kfz Sachverständiger damit beauftragt. Hier ist der Preis für den Erwerb eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges entscheidend. Alle den Wert beeinflussenden Faktoren, wie Fahrzeugalter und Zustand, Ausstattung, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer und die örtliche Marktlage werden bei der Berechnung für den Wiederbeschaffungswert mit berücksichtigt. Bei diesem Wert geht es also nicht um den allgemeinen Zeitwert, der bei einem normalen Verkauf des Fahrzeuges erzielt werden kann, sondern um den aktuellen Händlerverkaufspreis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Auto mit der gleichen Ausstattung auf dem regionalen oder allgemeinen Markt bezahlen muss. Demzufolge liegt dieser Wert erheblich höher als der eigentliche Verkaufspreis, den ein privater Verkäufer mit dem noch unfallfreien Auto hätte erzielen können.

Die Autoversicherung lässt das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Kosten für eine Reparatur und der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Kraftfahrzeuges ermitteln. Sind zum Beispiel die Kosten für eine Reparatur beträchtlich geringer als der aktuelle Marktpreis eines Fahrzeuges mit gleicher Ausstattung, hat der Geschädigte Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten. Übersteigen die Kosten für eine Reparatur den aktuellen Beschaffungspreis, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und die Autoversicherung zahlt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Autos aus.

Der Geschädigte kann natürlich auch selbst einen Sachverständigen beauftragen. Bestehen jedoch bei der Versicherung begründete Zweifel bei der Richtigkeit des erstellten Gutachtens, kann sie den Totalschaden des Fahrzeuges von einem Kfz Sachverständigen ihrer eigenen Wahl noch einmal überprüfen lassen.

Bei einem Neuwagen sinkt der Wert in den ersten Monaten beachtlich. Die Autoversicherung ist jedoch nur verpflichtet bei einem Diebstahl oder wirtschaftlichen Totalschaden den tatsächlichen Wert zur Wiederbeschaffung zu erstatten. Der Versicherte ist beim Kauf eines Neuwagens gut beraten eine Neupreisentschädigung im Vertrag seiner Kfz Versicherung mit aufzunehmen. Damit ist er beim Schadensfall abgesichert und erhält unabhängig vom Zeitwert den Neupreis des Autos zurück erstattet, wenn es zum Verkehrsunfall mit Totalschaden oder Diebstahl kommt.

Wann wird der Wiederbeschaffungswert bezahlt unter www.kfzversicherungsvergleich.net/wiederbeschaffungswert.php

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