Alternative Verwahrstelle: Abgrenzung zur Depotbank

Alternative Verwahrstelle: Abgrenzung zur Depotbank

Alternative Verwahrstelle: Abgrenzung zur Depotbank

(NL/7061770316) Hamburg, 05. November. Seit Umsetzung der AIFM-Richtlinie im Juli dieses Jahres existiert für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) ein neuer Regulierungsrahmen. Er sieht spezifische Mindestanforderungen für die jeweiligen Fondsmanager bspw. in Bezug auf das Liquiditäts- und Risiko-Management vor. Zudem muss fortan eine Verwahrstelle beauftragt werden, um die Arbeit des Fondsmanagers zu überwachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass erworbene Vermögensgegenstände auch tatsächlich Eigentum des Fonds werden. Diese Aufgaben können durch eine Depotbank oder einen Treuhänder* als alternative Verwahrstelle übernommen werden. Für Emittenten kann ein Vergleich beider Angebote insbesondere hinsichtlich der Kosten lohnen, erklärt Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die neuen Anforderungen wirken sich nicht zuletzt auch auf das sogenannte magische Investmentdreieck, also Rendite, Liquidität und Sicherheit aus. Denn durch die mit der Regulierung verbundenen Kosten für AIFs sinkt auch deren Rendite für die gut und profitabel gemanagten Fonds genauso wie für die weniger ertragreichen. Mit der Auswahl eines Dienstleisters, der die Verwahrstellenfunktion im Vergleich kostengünstiger anbietet, können Emittenten Einsparungen realisieren, die sich dann entsprechend auch in der Rendite eines Fonds widerspiegeln, erklärt Frau Niebuhr.

Entscheidend für die Kosten einer Depotbank bzw. einer alternativen Verwahrstelle sei hauptsächlich die Größe. Es ist davon auszugehen, dass eine alternative Verwahrstelle in der Regel schlanker aufgestellt ist. Dadurch arbeitet sie häufig individueller und kostensparender. Entscheidungen können zudem schnell und auf kurzen Abstimmungswegen getroffen werden, so Frau Niebuhr. Im Vergleich zur klassischen Depotbank konzentrieren sich Anbieter einer alternativen Verwahrstelle zum überwiegenden Teil auf eine begrenzte Zahl an Anlageklassen. Entsprechend hoch ist ihre Expertise in diesen Bereichen. Wenn Emittenten lähmende Entscheidungsfindungen vermeiden wollen, sollten sie sich für eine Verwahrstelle mit einer langen und fundierten Branchenerfahrung in ihrem Marktsegment entscheiden, fasst Frau Niebuhr abschließend zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de

Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.

Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.

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