Bekannter Versender: EU verschiebt finalen Stichtag auf den 28. April 2013

Fristverlängerung in letzter Minute: Kurz vor dem geplanten Stichtag am 25. März 2013 hat die EU die Übergangsfrist für die neuen Regelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit auf den 28. April 2013 verlängert. Damit ist der Stichtag nun EU-weit einheitlich geregelt.

Bekannter Versender: EU verschiebt finalen Stichtag auf den 28. April 2013

Knapper Zeitplan: In gut drei Wochen, am 25. März 2013, sollte endgültig die Übergangsfrist in Bezug auf die neuen Regelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit ablaufen. Doch nun kommt alles anders, denn in letzter Minute hat die zuständige EU-Kommission den finalen Stichtag nun auf den 28. April 2013 verschoben. Grund für diese Kehrtwende war das unkoordinierte Herangehen der EU-Länder an die Umsetzung der VO (EU) Nr. 2320/2002, welche die neuen Regelungen im Bereich Luftfracht definiert. So hatten einige Staaten den 28. April 2013 von Anfang an als Fristende errechnet, während Deutschland bis zuletzt vom 25. März 2013 ausgegangen ist. Mit der kurzfristigen Entscheidung hat die EU nun für einen EU-weit einheitlichen Starttermin gesorgt – auch, um Wettbewerbsverzerrungen und ökonomische Nachteile für Deutschland abzuwenden, die durch den einen Monat früher stattfinden Start mit Sicherheit eingetreten wären.

Hintergrund der aktuell stark im Fokus der Branche stehenden Ereignisse sind die verschärften Sicherheitsanforderungen an Luftfracht jeglicher Art, die durch die neuen EU-Verordnungen in Kürze gelten. Nur Unternehmen, die rechtzeitig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Zulassung als Bekannter Versender beantragt und diese auch erhalten haben, können ab dem 28. April 2013 mit dem schnellen und unkomplizierten Versand ihrer Luftfracht rechnen. Alle anderen Unternehmen, denen diese Zulassung fehlt, müssen mit zeit- und kostenintensiven Nachkontrollen rechnen. „Gerade in der ersten Zeit rechnen wir mit massiven Verzögerungen“, stellt auch Elke Wasser fest, die in Neu-Isenburg am Frankfurter Flughafen die Logistic Training Center GmbH (http://www.logistic-training-center.com) leitet. „Daran wird auch die aktuelle Fristverlängerung nichts ändern, denn diese war überfällig – EU-Regelungen machen nur dann einen Sinn, wenn sie auch wirklich in der gesamten EU zeitgleich umgesetzt werden“, ergänzt die Logistikexpertin. Für Unternehmen, die angesichts der ständigen Änderungen und Neuerungen zum Thema den Überblick verlieren, bietet das Logistic Training Center (LTC) deshalb umfassende Beratungs- und Informationsleistungen an. Außerdem gibt es rund um die Zulassung als Bekannter Versender ein echtes Rundum-sorglos-Paket, denn von der Prozessbegleitung bis zu allen notwendigen Schulungen bietet LTC alle Dienstleistungen und Services aus einer Hand an. Weitere Informationen gibt es auf dem Info-Portal http://www.bekannter-versender-2013.de.

Das Online-Portal www.bekannter-versender-2013.de ist eine kompetente Anlaufstelle und Informationsquelle für Unternehmen, die Luftfracht versenden. Betreiber des Portals ist die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus dem hessischen Neu-Isenburg. Vor dem Hintergrund der geänderten Luftsicherheitsbestimmungen zum 25. März 2013 informiert und berät das LOGISTIC TRAINING CENTER auf diese Weise Unternehmen zum Thema Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Logistik, der Luftsicherheit sowie bei Aus- und Weiterbildung kommen den Kunden zugute. Wertvolles Branchenwissen, das gerade beim Thema LBA-Zertifizierung unverzichtbar ist.

Kontakt:
Logistic Training Center GmbH
Elke Wasser
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/ 882 70-10
e.wasser@logistic-training-center.com
http://www.bekannter-versender-2013.de